AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt nach allgemeinen Bedingungen (A.) sowie speziellen Bedingungen für die jeweilige Vertragsarten (B. – D.). Die speziellen Bedingungen gelten jeweils zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen.

  1. Allgemeine Bedingungen
  2. Zusätzliche Werkvertragsbedingungen undBedingungen bei Dienstleistungen / Dienstaufträgen
  3. Zusätzliche Mietbedingungen
  4. Zusätzliche Verkaufsbedingungen
  5. Zusätzliche Bedingungen bei Gestellungvon Beschallungsanlagen

 

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
  2. Geltung der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Kaiser Events nicht anerkannt, sofern Kaiser Events diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn seine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

Sollte der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag Bestandteile verschiedener Vertragstypen beinhalten, so wird jeweils für den betreffenden Vertragsbestandteil die hierfür maßgebende Bestimmung dieses Vertrages angewandt. Liegt bsp. ein kombinierter Miet- und Werkvertrag vor, so finden auf den Mietteil die Vorschriften zu C. dieses Vertrages und auf den Werkvertragsteil die Vorschriften zu D. dieses Vertrages Anwendung. Für jede Leistung sind also die Vorschriften des entsprechenden Vertragstyps anwendbar. Sofern die Vorschriften kollidieren sollten, gilt, dass die Vorschriften desjenigen Vertragstyps anwendbar sind, der den rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet.

 

  1. Zahlung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Abtretung

 

  1. a. Rechnungen von Kaiser Events, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

 

  1. b. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

  1. c. Kaiser Events ist berechtigt, seine Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung abzutreten.

 

III. Haftung von Kaiser Events

III. a. Für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Kaiser Events, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Kaiser Events unbegrenzt.

III. b. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Kaiser Events, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Kaiser Events begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von Kaiser Events in Höhe von EUR 3.000.000,00 bei Sachschäden EUR 1.000.000,00 und EUR 100.000,00 bei Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, also solche, die ihm der Vertrag gerade zu gewähren hat, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

III.  c. Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Kaiser Events, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Kaiser Events begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von EUR 3.000.000,00 bei Sachschäden EUR 1.000.000,00 und EUR 1.000.000,00 bei Vermögensschäden.

III.  d. Im übrigen ist die Haftung von Kaiser Events ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit Kaiser Events einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

 

  1. Umsatzsteuer

Sollte Kaiser Events einen Umsatz irrtümlich als nicht steuerbar bzw. steuerfrei behandeln, obwohl der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt, kann Kaiser Events die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer auch nachträglich vom Kunden verlangen, sobald von Kaiser Events hierüber eine berichtigte Rechnung ausgestellt worden ist.

 

  1. Reisekosten

Reisekosten und Spesen, die Kaiser Events im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Kunden gesondert zu erstatten. Wird vom Veranstalter eine Verpflegung zur Verfügung gestellt wird diese auf die Spesen angerechnet.

 

  1. Keine Anrechnung der Vertragsstrafe

Eine vereinbarte Vertragsstrafe wird auf bestehende Schadensersatzansprüche von Kaiser Events nicht angerechnet.

 

VII. Urheberschutz

Kaiser Events verpflichtet sich, dem Kunden befristet auf die Vertragslaufzeit einfache Nutzungsrechte an allen Schutzrechten nach Maßgabe und Zweck des Vertrages einzuräumen, die mit der Erbringung der Vertragsleistung erwachsen, insbesondere an Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten oder gewerblichen Schutzrechten an dem angebotenen Technikkonzept, künstlerischen oder technischen Zeichnungen oder Grafiken (wie Lichtkonzept, Tonkonzept und Anordnung der Beschallung), Textteilen, Lichtbildwerken oder Lichtbildern oder Datensammlungen. Eine über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehende Nutzung der urheberrechtlich oder über sonstige Schutzrechte geschützten Werke bzw. Schutzobjekte ist dem Kunden nur gestattet, soweit Kaiser Events hierzu schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es dem Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung von KAISER EVENTS gestattet, das angebotene Technikkonzept an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 an Kaiser Events zu bezahlen. Das Recht von Kaiser Events, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

VIII. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht

VIII. a. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.

VIII. b. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit diesem ist das Gericht am Sitz von Kaiser Events zuständig. Der Sitz von Kaiser Events ist in 73460 Hüttlingen.

VIII. c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.

 

  1. Zusätzliche Werkvertragsbedingungen undBedingungen bei Dienstleistungen / Dienstaufträgen
  2. Angebote und Unterlagen
  3. a. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Kaiser Events vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an Kaiser Events herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.
  4. b. Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und Kaiser Events zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Unberechtigte Mängelrügen

Kommt Kaiser Events einer Aufforderung des Bestellers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Besteller den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel an der Leistung von Kaiser Events objektiv nicht vorliegt, hat der Besteller die Aufwendungen von Kaiser Events zu ersetzen. Mangels Vereinbarung gelten die ortsüblichen Sätze.

III. Geeigneter Aufbauort

Kaiser Events ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Kaiser Events schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts für von Kaiser Events aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von Kaiser Events zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

  1. Subunternehmer

Es ist Kaiser Events gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

  1. Vertretungsbefugnis

Die Techniker sind nicht vertretungsbefugt.

  1. Zutritt zum Objekt

Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der/die Techniker am Ausführungstermin Zutritt zum Objekt erhalten; andernfalls hat er den entstehenden Mehraufwand zu erstatten.

 

VII. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt.

 

Nach Fehlschlagen einer dem Besteller zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls Kaiser Events die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte sofort zu.

 

  1. Zusätzliche Mietbedingungen
  2. Barkaution

Kaiser Events ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Mieter zu verlangen, die Zug-um-Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist von Kaiser Events nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von Kaiser Events nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen.

 

  1. Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung, Rückgabe
  2. a. Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kaiser Events Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.
  3. b. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von Kaiser Events der Mietvertrag nicht.

III. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe, Vertragsstrafe

III.  a. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann Kaiser Events für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht von Kaiser Events, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber Kaiser Events verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Mieter nicht herausgegeben werden kann.

III.  b. Der Mieter hat an Kaiser Events neben der unter C.III.a. dieses Vertrages geregelten Entschädigung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt pro Tag der Vorenthaltung 20% des Tagesmietpreises. Der Tagesmietpreis ist ggf. rechnerisch zu ermitteln. Die Vertragsstrafe wird auf die Entschädigung nicht angerechnet.

  1. Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht zu.

  1. Pflichten des Mieters
  2. a. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von KAISER EVENTS in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.
  3. b. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  4. c. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich Kaiser Events hiervon in Kenntnis zu setzen.
  5. d. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) sowie von Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt.
  6. Haftung des Mieters
  7. a. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache.
  8. b. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
  9. c. Kaiser Events muss sich einen Abzug neu für alt nicht auf seinen Anspruch zu C.VIa. oder C.VIb. dieses Vertrages anrechnen lassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Kaiser Events vorbehalten.

 

VII. Gewährleistung von Kaiser Events

VII. a. Kaiser Events leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird oder individualvertraglich Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.

VII. b. Die verschuldensunabhängige Haftung von Kaiser Events für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. Kaiser Events haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn Kaiser Events den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Mieter trägt in diesem Fall die Beweislast, dass Kaiser Events diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass Kaiser Events dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages.

 

  1. Zusätzliche Verkaufsbedingungen
  2. Versand, Verpackung
  3. a. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, es sei denn, es wird eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Versicherungen gegen Schäden und Verlust werden von KAISER EVENTS auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

 

  1. b. Die Wahl der Versandart bleibt KAISER EVENTS überlassen.

 

  1. c. Behälter und Kisten bleiben, soweit nichts anderes vereinbart ist, Eigentum von Kaiser Events und sind auf Anforderung nach ihrer Entladung auf Kosten von Kaiser Events zurückzusenden.
  2. Eigentumsvorbehalt
  3. a. Die verkaufte Ware bleibt im Eigentum von Kaiser Events bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von Kaiser Events. 
  4. b. Kaiser Events behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller Kaiser Events aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, ist dem Käufer eine Veräußerung der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an Kaiser Events nicht gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an Kaiser Events ab, unabhängig davon, ob der Käufer die Kaufsache im gewöhnlichen Geschäftsgang aufgrund einer individuellen Vereinbarung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises weiterveräußern darf oder die Kaufsache unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises verkauft. Die Abtretung nimmt Kaiser Events hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange Kaiser Events diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen von Kaiser Events hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie Kaiser Events auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum von Kaiser Events stehenden Gegenständen oder über die an Kaiser Events abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der Kaiser Events ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände bzw. Forderungen hat der Käufer Kaiser Events unverzüglich mitzuteilen. Kaiser Events ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Kaiser Events gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Macht Kaiser Events von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Kaiser Events dies ausdrücklich erklärt. 
Übersteigt der Wert der bestellten Sicherheiten die Forderung von Kaiser Events insgesamt um mehr als 10%, so wird Kaiser Events auf Verlangen des Käufers die über 10% hinausgehenden Sicherungen nach Wahl von Kaiser Events freigeben.

III. Rücktrittsrecht

Kaiser Events ist im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht bei Neuware 

Kaiser Events leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages. Bei Neuware gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von 2 Tagen zu erfolgen hat. Dies gilt nicht, wenn Kaiser Events den Mangel arglistig verschwiegen hat.

  1. Verjährungsfristen bei Neuware

Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte des Käufers beträgt 1 Jahr, außer es handelt sich um Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware bzw. mit Übergabe an das Versandunternehmen.

  1. Angaben zu Eigenschaften von Neuware

Bei Neuware erfolgen alle Angaben von Kaiser Events über Eignung, Verarbeitung und Anwendung, technische Beratung und sonstigen Angaben nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

VII. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind bei Neuware zunächst nach Wahl von Kaiser Events auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränkt.

Es obliegt Kaiser Events, entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Kaiser Events zurückgesandt werden. Nach Fehlschlagen einer dem Käufer zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls Kaiser Events die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte sofort zu.

Nach Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Kaiser Events zurückgesandt werden.

VIII. Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche.

Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages. Der Ausschluss gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Kaiser Events.

 

  1. Zusätzliche Bedingungen bei Gestellungvon Beschallungsanlagen

Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von Kaiser Events gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren.

Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten von Kaiser Events, den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit nichts abweichendes im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weist Kaiser Events darauf hin, dass diverse vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind. Im Übrigen wird sich Kaiser Events an etwaige diesbezügliche Anweisungen des Kunden halten.